Hallo zusammen,
wer kann helfen??
Ich habe an die WASt eine Anfrage gestellt und die möchte gerne das Einverständnis der Nachfahren haben, sonst bekomme ich keine Auskunft. Gibt es da eine Chance? Hat jemand damit schon Erfahrungen??
Es gibt da einen Passus, der da lautet:
§ 6 [Datenübermittlungsbefugnis an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs]
(1) Personenbezogene Daten dürfen an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermittelt werden, wenn
- der Betroffene einwilligt oder
- ein Interesse an der Auskunft glaubhaft dargelegt wird und
a) der nächste Angehörige des Betroffenen einwilligt,
b) eine Einwilligung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nur unter einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erreicht werden kann und auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu vermuten ist, dass der Betroffene oder dessen nächster Angehöriger einwilligen würde oder
c) das Interesse an der Aufklärung des Einzelschicksals die schutzwürdigen Belange des Betroffenen erheblich überwiegt.
Fragende Grüße
Joachim