Ich hatte kürzlich Gelegenheit, einen sogenannten STAATSANGEHÖRIGKEITSAUSWEIS von 1940 für eine Frau aus Oberschlesien zu fotografieren.
Diese Bescheinigungen wurden nach dem Polen-Feldzug 1939 offenbar für jene deutsche Menschen ausgestellt, welche nach der Teilung Oberschlesiens durch den Völkerbund 1921 im polnischen Gebietsteil leben und dort polnische Staatsbürger werden mussten, wenn sie sich nach der Rückeroberung wieder für ihre ursprüngliche deutsche Volks- und Staatszugehörigkeit entschieden.
Sammlergrüße!