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Bauerlaubnis für eine Scheune 1862

  • Consens


    Der nach diesem Plane beabsichtigte Neubau einer Scheune, wird hierdurch den Rechten des Staats und eines jeden Dritten unbeschadet von Polizeiwegen genehmiget u. (und) muß der Neubau binnen einer Jahresfríst ausgeführt werden, wiedrigenfalls der Consens erlischt.


    Gardeslegen 28. Februar 1862


    Der Landrath


    v. Gerlach


    2. Überschrift


    Bau Plan


    Behufs Erbauung einer Scheune von Fachwerk mit Strohdach für den Grundsitzer Bromann zu Berge.
    Rote Schrift Bauzeichnung : Neuzuerbauende Scheune Fachwerk Strohdach


    Blaue Schrift rechts daneben:


    Nachträglich wird noch gehorsamst gebeten , doch genehmigen zu wollen, das das neue Gebäude wie hier bereist consertiert, statt mit dem Giebel gegen die alte Scheune


    mit der Front des neuen Gebäudes gegen dieselbe zu stehen.


    Das ich den Baupaln (meint Bauplan) an Ort und Stelle geprüft die Entfernungen nachgemessen und richtig befunden habe, daß ferner von Seiten der Gemeinde und nach meinem eigenem pflichtmäßigen Ermessen in polizeilicher Beziehung dem beabsichtigten Bau nichts entgegen steht, wird hiermit attestiert.


    Berge, den 12. Januar 1861


    (Rechts daneben)


    Gardelegen den 27. September 1861


    Der Hof Zimmermeister


    Berge, den 12. Januar 1861

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