Sachverhalt: Der Streifer Anton Kläs wird am 20.1.1939 fristgemäß zum 31.7.1939 gekündigt. Es wird angeführt, dass er auf Grund des §31 der Dienstleistungsordnung (Dilo) der Reichsbahn als "versippter Arbeiter" zu entlassen sei. Als "versippt" gilt, wer einen jüdischen Ehepartner hat. Das gilt auch dann , wenn der Partner, wie hier, zur katholischen Religion übergetreten ist.
Das vorliegende Schreiben ist vom Büro des Bahnbevollmächtigten, Gruppe Streifdienst. Der Fall wird als Härtefall angesehen, und es wird daher beantragt, den Streifer (entspricht Unteroffizier) Kläs aus den angeführten Gründen im Dienst zu belassen.
Auch der Betriebsobmann der DAF in der Reichsbahndirektion Essen befürwortet diesen Antrag.
Leider ist mir das Ergebnis dieses Antrages nicht bekannt.
Uwe