Komplett-Set für den deutschen Konsul Dr. Hans Christian Halter in Toronto (Ontario) 1952.
Herr Dr. Halter wird am 28. November 1952 zum Konsul ernannt. Unterschrieben wird die Urkunde von Bundespräsident Theodor Heuss und vom Minister des Auswärtigen Konrad Adenauer (Bestallungsschreiben).
Adenauer war von 1949 bis 1963 Bundeskanzler und von 1951 bis 1955 auch Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland.
Am 1. Dezember 1952 wird diese Bestallung zum 28. November 1952 bestätigt (Zulassung/Exequatur). Das kanadische Dokument wird (oben) unterschrieben vom Generalgouverneur von Kanada, Vincent Massey, und vom kanadischen Außenminister Lester B. Pearson.
Massey war als Generalgouverneur "vizeköniglicher Repräsentant" von Königin Elisabeth II. in Kanda. Er war damit in vergleichbarer Stellung zum deutschen Bundepräsidenten.
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Ein anderer Diplomat, Rudolf Holzhausen.
Seine Karriere beginnt 1919 im auswärtigen Dienst des Deutschen Reichs. Eine Urkunde im Internet zeigt die Ernennung zum Gesandtschaftsrat II. Klasse im Jahr 1928. Die Original-Unterschriften sind von Reichspräsident von Hindenburg und Außenminister Stresemann.
"1934 wurde er in den Ruhestand versetzt und 1937 verabschiedet, da seine Ehefrau als „halb-arisch“ eingestuft wurde." (Wikipedia)
1950 wird er Generalkonsul in Pretoria für den Amtsbereich der Südafrikanischen Union.
Das Generalkonsulat wird 1952 in eine Gesandtschaft umgewandelt und Holzhausen wird zum Gesandten ernannt.
1954 wird daraus eine Botschaft, Holzhausen wird zum Botschafter ernannt und tritt kurz danach nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
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Interessant sind hierbei die Unterschriften von Adenauer.
Er unterschreibt als Bundeskanzler, als Bundesminister des Auswärtigen (Außenminister) und als Bundeskanzler und Außenminister.
Links: 1950 gibt es noch keinen deutschen Außenminister, da gab es gemäß des Besatzungsstatuts nur eine „Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten“. Adenauer unterschreibt bei der Urkunde von 1950 damit "in Vertretung" des nicht vorhandenen Außenministers.
Mitte: Ab 1951 darf die Bundesrepublik wieder ein Außenministerium einrichten. Da Adenauer ab diesem Zeitpunkt bis 1955 selbst das Amt des Außenministers übernimmt, unterschreibt er folgerichtig die Urkunde zum Generalkonsul als Außenminister.
Rechts: Die Ernennung zum Gesandten ist um Stufen höher als Konsul oder Generalkonsul, und daher unterschreibt Adenauer hier als Bundeskanzler und Außenminister (Auch den Eintritt in den Ruhestand des Botschafters 1954 unterschreibt Adenauer neben Bundespräsident Heuss als Bundeskanzler und Außenminister).
Uwe


