Hallo zuzsammen,
dank eines guten Freundes konnte ich dieses kleine 3er-Set eines Angehörigen der 5. Jäger-Division (württembergische Einheit) in meine Sammlung aufnehmen.
Zugegeben ist der Zustand nicht mehr sonderlich und die Verleihung eines Infanterie-Sturmabzeichen in silber ist auch kein Highlight aus ordenskundlicher Sicht, aber ....
Ja nun kommt das aber:
zum persönlichen Hintergrund des Edmund Heilmann kann ich leider nichts sagen, außer den ersichtlichen Tatsachen, dass er 1944 Angehöriger der 12. Kompanie des Jäger-Regiments 56 war, welches der 5. Jäger-Division unterstand.
Ich vermute, dass Heilmann, Jahrgang 1910, erst seit kurzem Angehöriger der Einheit war. Laut der Aufstellung seiner Sturmtage für das Infanterie-Sturmabzeichen absolvierte er die erforderlichen 3 Tage vom 11.08.1944 - 14.08.1944 !
Die 5. Jäger-Division war fast überwiegend an der Ostfront und ab Sommer 1944 im Raum Witebsk, Narwa, Kowel und Tarnopol eingesetzt. Dort erlitt die Division teilweise schwerste Verluste.
Bei diesen Kämpfen wurde der Obergefreite Edmund Heilmann seit 04.09.1944 bei Turzyn am Bug vermisst.
Soweit stellt dies noch keine Besonderheit dar, weil das außer Heilmann mit Sicherheit noch tausende andere Soldaten in diesem Zeitraum betraf.
Für die nachgewiesenen Sturmtage wurde ihm vom Regimentskommandeur, Oberstleutnant Ott, das Infanterie-Sturmabzeichen in Silber am 8.10.1944 verliehen.
Üblicherweise wäre nun das Besitzzeugnis + eventuell ein Infanterie-Sturmabzeichen als Erinnerung an die Familie des Heilmann übersandt worden, aber nicht so in diesem Fall, denn zwischenzeitlich gab es einen entsprechenden Erlass, welcher in den Allgemeinen Heeresmitteilungen von 1944 unter der Ziffer 572 veröffentlicht wurde.
Dieser regelte die Verleihung von Kriegsauszeichnungen an Soldaten, welche in Kriegsgefangenschaft kamen, interniert oder vermisst wurden. Im Soldatenjargon als "Schurkenerlass" bezeichnet.
Hier der wichtige Auszug aus den Allgm. Heeresmitteilungen des OKH vom 21.10.1944, Seite 314:
"Ziffer 572 Verleihung von Kriegsauszeichnungen an vermisste, kriegsgefangene und internierte Wehrmachtsangehörige.
Der Führer hat entschieden, dass an vermisste, kriegsgefangene und internierte Wehrmachtsangehörige Kriegsauszeichnungen nicht mehr verliehen werden dürfen. Dabei spielt die Tatsache, dass ein Verschulden an der Gefangennahme bzw. Internierung nicht vorliegt, keine Rolle.
Die Vorschläge sind zu den Personalakten zu nehmen und nach Kriegsende zu entscheiden, nachdem festgestellt ist, ob die betreffenden Wehrmachtsangehörigen ihre Schuldigkeit getan haben. …
Die Übersendung verliehener Auszeichnungen an die Angehörigen der Vermissten, Kriegsgefangenen bzw. Internierten ist nicht gestattet.
Dieser Verfügung entgegenstehende Befehle und Anordnungen werden hiermit aufgehoben.
Führerhauptquartier, den 27.9.1944
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Keitel."
Das Besitzzeugnis, sowie der entsprechende Antrag wurden deshalb von der 12./Jäg.Rgt, 56 an den Chef der Heeresrüstung übersandt, damit von dort nach Kriegsende entschieden werden sollte, ob die Familie Heilmann die Auszeichnung des Vermissten bekommt oder nicht !
Leider oder bzw. Gott sei Dank erbrachte die online-Recherche bei der Kriegsgräberfürsorge kein Ergebnis, so dass man hoffen kann, dass die Familie anstelle des ISA's den Ehemann, Vater oder Sohn wieder bekam.
Habe ich so noch nie gesehen.
Grüße Walle