Guten Abend Freunde im Forum,
heute wende ich mich an Euch mit der Bitte um Aufklärung der folgenden Frage:
Das Besitzzeugnis zum Allg. Sturmabzeichen für den Obergefreiten Hippler der 1./Aufkl.-Abt. 7 konnte ich zusammen mit der EK2-Urkunde auf der Messe in Großmehring bekommen.
Ein vergleichbares Urkundenexemplar aus dem Besitz des Unteroffiziers Weiss habe ich bereits in der Sammlung.
Beide Urkunden stammen aus dem Jahr 1941 und sind unterzeichnet durch Generalmajor von Gablenz.
Im Jahr 1944 wurde an Angehörige des Div.-Füs.-Btl. (A.A.) 7 das Infanteriesturmabzeichen in Silber verliehen. Auch dazu habe ich mehrere Exemplare in meiner Sammlung, zwei habe ich hier abgebildet. Ausgestellt sind beide 1944 und unterschrieben durch Hauptmann Lülfing, Träger Ritterkreuz (Urkunde Hafner) und Hauptmann Väth, Träger DKiG (Urkunde Podeschwa).
Die Aufklärungsabteilung 7 wurde mehrere Male umbenannt, u.a. in Radfahrabteilung 7, ehe sie den letzten namen Divisions-Füsilier-Btl. (A.A.) 7 erhielt. Meines Wissens war diese Abteilung nie motorisiert. Sie hatte Reiterschwadronen, Radfahr-Schwadronen und Schützen-Kompanien.
Wie kann es zu diesen verschiedenen Verleihungen kommen? Welche ist eigentlich nach den Statuten korrekt? Oder übersehe ich irgend etwas wesentliches. Die Verleihungsstatuten habe ich mir durchgelesen, aber keine Antwort gefunden.
Weiß Einer von Euch die Antwort?
Jetzt die Scans.
Es grüßt Euch - Armin.