Liebe Sammlerkollegen,
ich möchte Euch ein kleines unscheinbares, aber m. E. durchaus interessantes Dokument zum Thema Aufnahme/Mitgliedschaft in der NSDAP (Spätphase) vorstellen:
Am 2. 2. 1942 verhängte Reichsschatzmeister Franz Xaver Schwarz einen erneuten sofortigen Mitgliederstopp für die NSDAP. Zu diesem Zeitpunkt gab es exakt 7.099.246 Parteigenossen.
In Zukunft sollte sich die Partei, nach Hitlers Entscheidung, einzig und allein aus HJ bzw. aus kriegsversehrten Soldaten ergänzen.
Die Feierlichkeiten zur Aufnahme der HJ- und BDM-Angehörigen des Geburtsjahrganges 1924 fanden reichsweit am 27. September 1942 statt. Die Parteiaufnahmefeiern sollten laut Partei-Kanzlei besonders in der Kriegszeit so gestaltet werden, „dass sie den jungen Parteigenossen zu einem verpflichtenden Erlebnis werden und tiefer in das Bewusstsein des gesamten Volkes eingehen“.
Wohl aus dieser Erwägung wurde im Gau Baden offenbar sofort bei der Aufnahmefeier das Recht zum Tragen des Parteiabzeichens eingeräumt, obwohl über die Parteiaufnahme formell natürlich noch nicht entscheiden worden war. Das Recht zum Tragen belegte dieser unten angefügte Ausweis. Die Rückseite des Dokumentes ist nicht bedruckt.
Der Ausweis wurde handsigniert vom Leiter der Kreisleitung Bühl, Hans Rothacker (22.03.1904 – 18.11.1948). Rothacker war von Beruf Kaufmann, er trat am 1. Oktober 1930 der NSDAP mit der Mitgliedsnummer 333.729 bei.
Von 1939 bis 1944 war er Kreisleiter von Bühl und ab 1944 Kreisleiter von Saarburg (Lothringen) sowie Leiter des Verteidigungsabschnitts A in Finstingen.
In der Nachkriegszeit wurde Rothacker vom US-Militärgericht in Dachau wegen Kriegsverbrechen (angebliche Beteiligung an der Misshandlung und Ermordung von gefangenen amerikanischen Fliegern) zu 3 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde allerdings in der Revision aufgehoben.
Am 25. Mai 1948 wurde Hans Rothacker in Frankreich zum Tode verurteilt und am 18. November 1948 in der Stadt Metz hingerichtet.
Sammlergrüße!