Hallo
Hättet Ihr bei dieser KVK Urkunden Bedenken?
KVK Urkunde
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Hallo Matthias,
eine Ferndiagnose ist immer schwierig, mache ich normalerweise auch nicht, aber hier habe ich kein gutes "Bauchgefühl".
Grund:
Wehrkreis IX - Kommandierender General im Luftgau VI - z.Zt. Weimar - das kann ich nicht nachvollziehen.
Auch beim Generalmajor d. Polizei Hoffmann wurde ich nicht fündig (weder Kurt Mehner, noch Nix/Jerome oder Tessin).Grundsätzlich ist diese Urkunde nicht von hohem Wert, aber ich möchte sie nicht in der Sammlung haben.
Vielleicht weiß ein anderer Sammler mehr, z.B. MFF, o.a.;Gruß Armin.
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Danke dir Armin für deine Einschätzung....
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Hi Matthias,
wann wurde das Dokument ausgestellt ?
Generell halte ich das Dokument für plausibel. Verleihungsberechtigt war der Kommandierende General im Luftgau VI (Schmidt oder Dörfler). So wie ich es interpretiere, wurde dem Angehörigen der Feuerschutzpolizei hier das KVK verliehen, worüber ihn der Dienstvorgesetzte dieses Polizisten (hier: Generalmajor Karl Hoffmann) mit diesem Schreiben informierte.
Was ich nicht recht verstehe ist die Formulierung 'vorbehaltlich der Genehmigung...', denn der Komm. General im Luftgau VI war vollständig selbstständig verleihungsberechtigt.
Grüße Walle
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Auch beim Generalmajor d. Polizei Hoffmann wurde ich nicht fündig
Hallo Armin,
siehe hier: Karl Hoffmann
Gruß
Walter -
Was mich zweifeln läßt.
Luftgau-Kdo VI war in Münster - Bad Oynhausen lag damals im Wehrkreis VI .
Warum soll ein Befehlshaber der Orpo des Wehrkreises IX einem Mann aus dem Luftgau VI bzw. Wehrkreis VI das KVK verleihen ?
Das Austellungsdatum ist leider z.T. verdeckt, meine aber, daß eine "3" unter dem gelben Punkt hervorlugt (?)
Laut Wikipedia war Hoffmann nur bis Ende September 1943 Befehlshaber der Orpo im WK Kassel.
Gruß
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