aber ich hab hier eine Abschrift des Protokolles eines verstorbenen Angehörigen meines Mannes. Gehört zur "Entnazifizierungsakte".
Verhandlungsprotokoll im Verfahren Spruchausschuss Berlin-Kreuzberg, Lindenstraße 39 gegen Otto Engel
Der Betroffene ist verheiratet und hat fünf Kinder im Alter von 11, 14, 17, 18, 26 Jahren
Vorsitzender (V): Wie kamen Sie 1933 zur NSDAP, wurden Sie geworben?
Betroffener (B): Ja, der Ortsgruppenleiter wohnte unter mir und ich war fünf Jahre erwerbslos und hatte schon einige Kinder.
V: Sie nahmen an, dadurch Arbeit zu bekommen?
B: Ja.
V: Haben Sie auch Arbeit bekommen?
B: Ja, aber erst ein Jahr später.
V: Was haben Sie damals gemacht?
B: Ich war bei den städtischen Wasserwerken.
Beisitzer: Was haben Sie in Kladow gemacht?
B: Da war ich als Dachdecker. Es wurden Baracken für die SA gebaut. Wir bekamen da Essen und Trinken.
V: Welche Reichsparteitage in Nürnberg haben Sie mitgemacht?
B: Da war ich nicht.
V: Wann haben Sie das SA-Sportabzeichen gemacht?
B: Das kann 1936 gewesen sein.
V: Wann wurden Sie Soldat?
B: am 1.10.1944
V: Ist man nie an Sie herangetreten, ein Amt zu übernehmen in der NSDAP?
B: Ja, das hab ich abgelehnt.
V: Weshalb?
B: Ich hatte meine Arbeit und Familie.
V: Wann wurden Sie Rottenführer?
B: Ich weiß es nicht mehr, ich war schon mehrere Jahre in der SA.
V: Bekamen Sie jemals Zweifel am Nationalsozialismus?
B: Ich habe mich wenig darum gekümmert.
V: Was haben Sie sich für Gedanken gemacht 1938, als die Juden so verfolgt wurden?
B: Da bin ich dagegen gewesen, ich habe auch 1 ganzes Jahr keinen Beitrag gezahlt, weil ich raus wollte, da hat dann ein anderer bezahlt und man ließ mich nicht raus.
V: Waren Sie auch in Kriegsgefangenschaft?
B: Ja, bis Oktober 1946 in russischer.
V: Anschließend war der Betroffene krank und steht seit Mai 1947 in Arbeit.
B: ich habe Notstandsarbeit.
V: Was verdienen Sie da?
B: 44 DM wöchentlich.
V: Sie zahlen Pacht, wie hoch stellt sich die?
B: Sechs DM monatlich.
V: Arbeitet Ihre Ehefrau auch?
B: nein.
1. Der Otto Engel, wohnhaft Berlin-Waidmannslust, Kol. Neu-Lübars 21, geboren am 21..1899 zu Hohenbruch/Osthavelland wird von § 4 I der Anordnung der alliierten Kommandantur Berlin BK/O (49)25 vom 16.02.1949 (VOBl. 1949 Teil I Seite 71) betroffen.
2. Er unterliegt in der Anlage A I a – c der Androhung aufgeführten Sühnemaßnahmen für die Zeit vom 23.04.1949 bis 23.04.1950.
3. Es wird gegen ihn eine Geldstrafe - keine - DM festgesetzt.
4. Außerdem hat er eine Entnazifizierungsgebühr in Höhe von 15,00 DM West zu zahlen
5. Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt: 52,00 DM West
6. Begründung: Der Betroffene war Mitglied der NSDAP seit dem 1.5.1933, ohne Amt. Angehöriger der SA seit 1.5.1933, Rottenführer.
Mitglied der DAF und Träger des SA-Sportabzeichens.
Damit unterliegt er der BK/O 101 a vom 26.2.1946, Teil I, Ziffer IIb und Teil II, Ziffer V
Darüber hinaus wurden Belastungen nicht ermittelt. Zur Entlastung brachte der Betroffene nichts vor. Er wurde im Oktober 1944 zur Wehrmacht eingezogen und befand sich nachweisbar in russischer Kriegsgefangenschaft bis Oktober 1946. Der Trockenstempelpflicht kam der Betroffene verspätet am 23.04.1949 nach und fällt damit unter die Bestimmungen der BK/O (49) 25 vom 16.02.1949, § 4, Teil I.
Bei einem festgestellten Vermögen von 750 DM West entfällt eine Geldstrafe.
Die Entn.-Geb. nach § 7 Abs. II der BK/O (49) 25 mir 2 % des festgestellten Vermögens wird auf 15 DM West festgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens zzgl. verauslagter Unkosten hat der Betroffene zu tragen.
7. Rechtsmittel: Der Betroffene verzichtet auf diese.
Protokollführer – Unterschrift............... i.V. des Vorsitzenden: Unterschrift
Und da in der Beschreibung dieses Themas die Entnazifizierungsunterlagen mit aufgeführt sind, dachte ich, ich stell das mal einfach hier rein.
Gruß Dee