Hallo Doku-Sammler,
hier möchte ich Euch ein schönes Stück aus meiner kl. Sammlung vorstellen.
MfG - Uwe
Hallo Doku-Sammler,
hier möchte ich Euch ein schönes Stück aus meiner kl. Sammlung vorstellen.
MfG - Uwe
Hallo,
solche alten Dokumente haben etwas für sich.
"--komplet uniformirt und armirt gestellt..."
Das war halt der Unterschied zum "richtigen" Militär, hier musste man alles selber mitbringen!
Bei der vorher gezeigten Urkunde geht es um den Eintritt, bei der von mir gezeigten, 30 Jahre später, um den Abschied.
Immerhin hat "Herr Koch" fast 23 Jahre beim Bürger-Militär zugebracht.
Gleich sind die Unterschriften von drei direkten Vorgesetzten, der Chef ist zu dieser Zeit ein Oberst.
Der Stempel ist offensichtlich gleich geblieben.
Das Papierformat dürfte sich unterscheiden, der "Abschied" ist um einiges grösser als DIN A 4.
Grüsse
speedytop
Hier ist ja richtig viel los!
Aber nachdem ich zwei neue Belege des Hamburger Bürger-Militärs erhalten habe, möchte ich die auch vorstellen.
Im ersten Dokument von 1848 geht es um zwei Gardisten von der 7. Compagnie des 1. Bataillons, die bei der Rückkehr vom Heiligen-Geist-Felde, wohl nach einer kleinen Feier dort, "unziemlichste" Reden gegen ihre Vorgesetzten, namentlich gegen den Oberlieutenant Wulff geführt haben. Außerdem haben sie sich in Uniform, "wenngleich außer dem Dienst", in Beleidigungen und Drohungen gegen den Herrn Hauptmann Benecke und den Sergeanten Leh ergangen.
Zugute gehalten wird ihnen, daß sie geständig sind und zugeben, am gedachten Tage stark betrunken gewesen zu sein.
Der Gardist J.C. Voigt wird mit einer Arreststrafe von "10 Mal 24 Stunden" und der Gardist H.W. Haack zu einer Arretstrafe von"6 Mal 24 Stunden" belegt.
Beglaubigt (In fidem) wird das Ganze vom zuständigen Auditeur Adjunkt (Gehilfe des richterlichen Militärjustizbeamten).
Das andere Dokument von 1853 ist durchaus interessanter, denn hierbei handelt es sich um den Chef der 4. Compagnie des 6. Bataillons, den Hauptmann Pedro Gabe.
Durch das Kriegs-Gericht wird erkannt, daß nach Anhörung des Hauptmanns, des Auditeurs Adjunkt und der Verteidigung sowie einschließlich des Erkenntnisses des Chefs des Bürger-Miltärs, Herrn Oberst Nicol, der Angeklagte "wegen disziplinarwidrigen Benehmens gegen seinen Vorgesetzten, jedoch unter Berücksichtigung der vorgekommenen Umstände, mit einem sofort zu ertheilenden Verweis und vier mal ein und zwanzig Stunden Arrest - in einer Haft zu büßen - zu bestrafen sei."
Interessant ist, daß der Chef des Bürger-Militärs, Oberst Nicol, auch 12 Jahre später noch der Chef ist, siehe meinen Beitrag vom 27.08.2007.
Uwe
Es muss natürlich heißen:"... vier mal vier und zwanzig Stunden Arrest ..."
Uwe
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