Der Ahnenpass wurde seit 1933 vom „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ herausgegeben.
Er enthielt Vordrucke zur Bescheinigung von Geburt, Taufe, Heirat und Tod des Inhabers und seiner Vorfahren bis zur 4. Generation (Ururgroßeltern, auch: Alteltern) nach Vorlage entsprechender Urkunden. Der Nachweis der „arischen Abstammung“ bis zu den Großeltern war im nationalsozialistischen Deutschen Reich durch verschiedene Gesetze (Nürnberger Gesetze, Berufsbeamtengesetz, später auch Deutsches Beamtengesetz) vorgeschrieben. Den „Ariernachweis“ hatte jeder Bürger des Deutschen Reiches zu erbringen, nachdem aufgrund der Nürnberger Gesetze das volle Bürgerrecht (Reichsbürgerschaft) ausschließlich an Bürger mit „deutscher oder artverwandter Abstammung“ verliehen wurde.
Ausgabe 63 Ohne Sterbeurkundungen (Kartoniert)